AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zagel Fotografie – Katrin Zagel

Schrobenhausener Str. 3

86551 Aichach

info@zagel-fotografie.de

Stand: Februar 2026

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Zagel Fotografie und ihren Auftraggebern über fotografische, filmische und multimediale Leistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch schriftliche Beauftragung zustande.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§3 Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Zagel Fotografie schuldet die vereinbarte fotografische oder filmische Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Die künstlerische Gestaltung, Bildauffassung und technische Umsetzung liegen im Ermessen der Fotografin, sofern keine ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

•Zugang zu Locations

•erforderliche Genehmigungen

•Einwilligungen abgebildeter Personen

•Nutzungsrechte an Marken, Gebäuden oder Produkten

Bei Hochzeiten und privaten Veranstaltungen informiert der Auftraggeber die Gäste darüber, dass fotografiert wird.

Für fehlende Genehmigungen oder Einwilligungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

§5 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

Reise- und Nebenkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet.

§6 Stornierung

Bei Hochzeiten und privaten Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:

•bis 90 Tage vor Termin: 30 % des vereinbarten Honorars

•89–30 Tage: 50 %

•29–7 Tage: 80 %

•ab 6 Tage vor Termin: 100 %

Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei gewerblichen Aufträgen (B2B) gelten folgende Regelungen:

Bei gewerblichen Aufträgen ist eine Kündigung des Vertrages jederzeit möglich. Im Falle einer Stornierung  ist der Auftraggeber verpflichtet, das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Wurde bereits mit der Durchführung des Auftrages begonnen (z. B. Konzeptentwicklung, Vorbereitung, Locationbesichtigung, Organisation), sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

Wird ein vereinbarter Termin kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage vor Durchführung), kann das vereinbarte Honorar vollständig fällig werden, sofern eine anderweitige Vergabe des Termins nicht möglich ist.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§7 Nutzungsrechte

Das Urheberrecht verbleibt bei Zagel Fotografie.

Privatkunden (B2C)

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung.

Eine gewerbliche Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Gewerbliche Nutzung (B2B)

Bei gewerblichen Aufträgen erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

Art, Dauer, Gebiet und Zweck der Nutzung werden im Angebot festgelegt.

Eine darüber hinausgehende Nutzung ist honorarpflichtig.

Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

§8 Filmproduktionen

Bei Filmproduktionen ist der Auftraggeber für die Lizenzierung externer Inhalte (z. B. Musik, Grafiken) verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§9 Drohnen- und Luftbildaufnahmen

Drohnenaufnahmen erfolgen unter Einhaltung der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften.

Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, Sicherheitsanforderungen und behördlicher Genehmigungen.

Ist eine Durchführung aus rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründen nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Grundstückszustimmungen vorliegen.

§10 Haftung

Zagel Fotografie haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

§11 Abnahme (B2B)

Bei gewerblichen Produktionen gelten die Leistungen als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.

§12 Veröffentlichung durch Zagel Fotografie

Eine Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§13 Datensicherung

Eine dauerhafte Archivierung der Bild- oder Videodaten wird nicht garantiert.

§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

§15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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